Werkstattleben im Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt
Aufgaben und Ziele der Werkstätten
Behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, können in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden. Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst verfügen.
Die Werkstätten für behinderte Menschen haben gemäß § 136 SGB IX mehrere Aufgaben.
- ein Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung bieten
- die Zahlung eines der Leistung angemessenen Arbeitsentgeltes
- Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit
- Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung des Übergangs auf den Arbeitsmarkt für „geeignete“ Personen
Entgelt, soziale Absicherung, Selbstbestimmung
Im Arbeitsbereich hat jeder Beschäftigte einen Anspruch auf Arbeitsentgelt; neben den gesetzlichen Leistungen des Rehabilitationsträgers und der Bundesanstalt für Arbeit ergeben sich Ansprüche auf Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Jeder Beschäftigte hat einen Urlaubsanspruch von mindestens 25 Arbeitstagen, mit anerkannter Schwerbehinderung sogar 30 Tage Urlaub. Ein von den Beschäftigten gewählter Werkstattrat vertritt die Mitwirkungsrechte der behinderten Menschen.