Mitbestimmung in Werkstattangelegenheiten
Werkstattrat
Menschen mit Behinderung, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt werden, haben ein Recht auf Mitwirkung in Werkstattangelegenheiten. Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und nimmt dieses Recht wahr. Die Rechte und Aufgaben des Werkstattrates regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (MWVO). Die Mitglieder des Werkstattrates im Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V. werden in Weiterbildungsveranstaltungen geschult und nehmen regelmäßig an Treffen mit anderen Werkstatträten teil. Der Werkstattrat trifft sich regelmäßig mit der Werkstattleitung. Informationen über die personelle Zusammensetzung der aktuellen Werkstatträte in Rudolstadt und Ilmenau erhalten Sie in unter Downloads.
Elternrat
Elternbeiräte setzen sich aus Eltern, Angehörigen und/oder Betreuern der in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen zusammen. Die Mitglieder des Beirates sind Verbindungsglied zwischen den Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und Betreuern und den Angestellten der Werkstätten und dem Vorstand sowie der Geschäftsführung. Zu den Aufgaben des Elternbeirates gehört es, die Werkstatt und den Werkstattrat bei ihrer Arbeit zu beraten und durch Vorschläge und Stellungnahmen zu unterstützen. Treffen der Werkstattleitung und des Elternbeirates der jeweiligen Werkstatt finden regelmäßig nach Absprache statt.