Berufliche Bildung in unseren Werkstätten
Im Berufsbildungsbereich führen die Werkstätten für behinderte Menschen sowohl Einzelmaßnahmen als auch Lehrgänge durch, um eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen. Ziel der Maßnahmen ist, dass die behinderten Menschen nach Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen in der Lage sind, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Die Menschen mit Behinderung erlernen in Praktika im Arbeitsbereich den Umgang mit Maschinen, haben nach erfolgreichem Abschluss, der durch Prüfungen und Zertifikate nachgewiesen wird, ein Wunsch- und Wahlrecht am Arbeitsplatz.
Eine breite Fächerung der Leistungen soll dafür sorgen, dass sowohl im Hinblick auf Art und Schwere der Behinderung, den unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten als auch Eignung und Neigung ein adäquates Angebot unterbreitet werden kann.
Wir fördern Entwicklung u. a. durch
- Vermittlung von Allgemeinbildung und Lebenspraxis sowie Weiterentwicklung sozialer Fähigkeiten,
- Vermittlung praktischer und fachtheoretischer Kenntnisse sowie beruflicher Schlüsselqualifikationen.