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Betretungsverbot für Werkstätten und Tagesförderstätten gilt weiter (Stand 6.4.2020)

 

Beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen dürfen die Werkstätten und Tagesförderstätten nur bei Notfall betreten, d.h. wenn die Betreuung tagsüber von Angehörigen nicht möglich ist oder eine psychische Krise besteht.

Für alle Anfragen von Beschäftigten und deren Angehörige sowie Betreuer hat jede Werkstatt 
ein INFO-Telefon in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt.

Ilmenau 
Telefon: 03677 8468-31 oder 03677 8468-33
Rudolstadt
Telefon: 03672 4295-11 oder 03672 4295-15

Für diese Zeit bieten unsere Werkstätten folgende Leistungen an:

  • Notbetreuung in den Werkstätten und Tagesförderstätten, wenn die Betreuung Zuhause von Angehörigen tagsüber nicht möglich ist.
  • Telefonische Kontakte zur Beratung und Information der Beschäftigten und deren Angehörige, sowie Aufgabenübermittlung für den Berufsbildungsbereich
  • Betrieb der Wäscherei für alle Kundenkreise, auch zusätzlich für systemrelevante Bereiche (z.B. Apotheken, Arztpraxen, Wohnstätten, Pflegedienste…) mit desinfizierenden Mittel und nach zertifizierten Waschprogrammen
  • Betrieb der Küche zur Versorgung der Wohnstätten und Kindertagesstätten für die Notbetreuung, auch auf Anfrage für systemrelevante Bereiche
  • Bearbeitung notwendiger und dringender Fertigungsaufträge, soweit die reduzierte Kapazität ausreicht. Systemrelevante Aufträge haben Vorrang.
  • Bereitstellung von Räumen für notwenige Dienste und Bereitstellung von Personal für die Tagesbetreuung in den Wohnbereichen nach Absprache
  • Beförderung von hilfebedürftigen Menschen, Transport von wichtigen Waren auf Anfrage
  • Einkaufshilfe für hilfebedürftige Menschen auf Anfrage